Heilverfahren

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In unserer Praxis setzen wir eine ganze Reihe unter­schied­licher Heil­ver­fahren ein.
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DCA (Dichloracetat)

Krebszellen verwerten zum Großteil Kohlenhydrate. Kurz gesagt erschwert DCA die Verwertung dieser Energiequelle. Um es genauer zu verstehen, muss man etwas tiefer in den Kohlenhydratabbau der Körperzellen einsteigen.

Prinzipiell werden alle Kohlenhydrate zu Traubenzucker umgewandelt und als Energiequelle in die Zelle gebracht. Dort wird dieses Molekül zerlegt und dadurch Energie gewonnen. Ist genug Sauerstoff vorhanden, findet dieser Abbau so weit statt, dass nur mehr Kohlendioxid und Wasser übrigbleibt. Dieser Stoffwechselweg wird als Verbrennung bezeichnet. Ist zu wenig Sauerstoff vorhanden, wird der Traubenzucker nur unvollständig, bis zur Milchsäure, abgebaut. Krebszellen verwenden hauptsächlich diesen Abbauweg, der Vergärung genannt wird. Die Milchsäure wird nun aus der Krebszelle gepumpt und umkleidet die Tumorzelle wie ein Mantel. Abwehrzellen können die Zellen nicht mehr angreifen, weil sie durch die gleichgeladene Milchsäure abgestoßen werden.

Wie bei allen Stoffwechselvorgängen spielen auch hier Enyzme eine wichtige Rolle. Das Enzym Pyruvatdehydrogenase fördert nun die Verbrennung , aber wird wiederum durch ein anderes Enyzm gehemmt (Pyruvatdehydrogenasekinase). Dieses wird nun durch DCA blockiert. Da dadurch die Pyruvathydrogenase ungebremst arbeiten kann, wird die Verbrennung auch in der Krebszelle gefördert. Das hat mehre Effekte:

  1. Die Krebszelle produziert weniger Säure und wird dadurch angreifbar für die Immunzellen des Körpers.
  2. Der Verbrennungsvorgang aktiviert das natürliche Selbstmordprogramm (Apoptose) der Krebszelle.
  3. Die Krebszelle kann bei gleichzeitiger Verabreichung von B17 (Amygdalin) keine Energie gewinnen, weil letzteres die Verbrennung blockiert, während DCA die Vergärung hemmt.

Voraussetzung ist natürlich, dass alle Substanzen in ausreichender Menge in die Krebszellen gelangen. Damit dieses besser gelingt, kann zusätzlich DMSO verabreicht werden.

Die meisten, der in der Biologischen Tumortherapie verwendeten Substanzen sind nicht in größeren Studien getestet worden. Diese Therapien stellen so genannte ärztliche Heilversuche dar und finden auf ausdrücklichen Wunsch des Patienten statt. Dieser hat ein verfassungsgemäß garantiertes Recht auf freie Arztwahl und Therapiefreiheit.